In der Religion gibt es keinen Zwang: Al-Qurṭubī

Ein Beitrag zum Themengebiet Allgemein, geschrieben am 22. November 2011 von Johanna

Für ein zukünftiges Buchprojekt habe ich begonnen, unterschiedlichste muslimische Korankommentare zu Koran 2:256: “In der Religion gibt es keinen Zwang” zu übersetzen. Für diejenigen, die es interessieren mag, stelle ich meine Übersetzungen in loser Folge online.

Al-Qurṭubīs (st. 1272) monumentaler Korankommentar Al-Jāmiʿ li-aḥkām al-Qurʾān ist einer der Höhepunkte der enzyklopädischen Exegesetradition, also solcher Werke, die versuchen, alle existierenden Auslegungen zusammenzustellen, zu ordnen, bisweilen zu bewerten und bisweilen eigene Meinungen hinzuzufügen; oft lassen sie sie aber auch unkommentiert nebeneinander stehen. Al-Qurṭubī stammte, wie sein Name (“Mann aus Kordoba”) nahelegt, aus Andalusien und starb in Kairo; er war ein eminenter malikitischer Rechtsgelehrter.

[…] Unter den Gelehrten gibt es zu diesem Vers sechs verschiedene Meinungen.

  1. Es heißt, der Vers sei abrogiert worden, denn der Prophet habe die Araber zum Islam gezwungen und gegen sie gekämpft, ohne von ihnen abzulassen, bis sie den Islam annahmen. Dies meinte Sulaymān b. Mūsā, der sagte, der Vers sei durch Q 9:73 (“Oh Prophet! Bekämpfe die Ungläubigen und die Heuchler”) abrogiert worden. Dies überlieferten auch Ibn Masʿūd und Kathīr über die [frühen] Exegeten.
  2. Der Vers sei nicht abrogiert, sondern allein mit Bezug auf die Schriftbesitzer geoffenbart worden. Denn diese sollen nicht zum Islam gezwungen werden, sofern sie die Jizya zahlen; gezwungen werden vielmehr die Heiden, von denen nichts als der Islam akzeptiert wird und auf die sich Q 9:73 bezieht. Dies meinen al-Shaʿbī, Qatāda, al-Ḥasan und al-Ḍaḥḥāk. Der Beleg für diese Meinung ist eine Überlieferung Zayd b. Aslams über seinen Vater, der berichtete, er habe ʿUmar b. al-Khaṭṭāb zu einer christlichen Greisin sagen gehört: “Nimm den Islam an, oh Greisin, bekehre dich! Gott hat mit Muḥammad mit der Wahrheit gesandt.” Da sagte sie: “Ich bin hochbetagt und der Tod ist mir nahe!” ʿUmar antwortete: “Gott sein dafür Zeuge”, und er rezitierte “Es gibt keinen Zwang in der Religion.”
  3. Die Meinung, die Abū Dāwūd über Ibn ʿAbbās überlieferte, der sagte, der Vers sei mit Bezug auf die anṣār geoffenbart worden. Wenn unter ihnen eine Frau keinen überlebenden Sohn gehabt habe, habe sie ein Gelübde abgelegt, dass sie, falls sie einen Sohn haben werde, der überlebe, diesen zum Judentum übertreten lassen werde. Als nun die Banū al-Naḍīr vertrieben wurden, waren unter ihnen viele Söhne der anṣār. Sie [die anṣār] sagten: Wir geben unsere Söhne nicht her! Daraufhin offenbarte Gott diesen Vers. […] In einer Überlieferung heißt es: Wir taten dies, weil wir meinten, dass ihre Religion [d.h. die jüdische] besser sei als unsere. Als Gott aber den Islam brachten und wir sie zu ihm zwingen wollten, wurde der Vers “In der Religion gibt es keinen Zwang” geoffenbart. Wer will, soll bei ihnen [den Juden] bleiben, und wer will, soll den Islam annehmen. Das meinen Saʿīd b. Jubayr, al-Shaʿbī und Mujāhid, der allerdings sagte, der Grund dafür, dass sei bei den Banū al-Naḍīr gewesen seien, sei gewesen, dass deren Frauen ihre Ammen gewesen seien. Al-Naḥḥās meinte, die Ansicht von Ibn ʿAbbās sei die wahrscheinlichste, weil ihr isnād [Überliefererkette] unanfechtbar sei und weil man allein mit dem Verstand keine gleichwertige Auslegung erzielen werde.
  4. Al-Suddī meinte, der Vers sei mit Bezug auf einen Mann von den anṣār geoffenbart worden, der Abū Ḥuṣayn hieß und zwei Söhne hatte. Es kamen Händler mit Öl aus Syrien nach Medina. Als sie die Stadt wieder verlassen wollten, kamen die beiden Söhne al-Ḥuṣayns zu ihm, und die Händler bekehrten sie zum Christentum, woraufhin die beiden mit ihnen nach Syrien abreisten. Ihr Vater ging zum Propheten, um sich über die Angelegenheit zu beschweren; er wollte, dass der Prophet die beiden zurückholen lasse. Da wurde der Vers “Es gibt keinen Zwang in der Religion” geoffenbart, und es wurde damals nicht befohlen, die Schriftbesitzer zu bekämpfen. Der Prophet sagte: “Gott entfernte sie [von uns]; sie sind die ersten, die ungläubig wurden!” Abū al-Ḥuṣayn aber grollte dem Propheten, als dieser seine Söhne nicht zurückholen ließ. Da sandte Gott der Erhabene folgenden Vers herab: “Aber nein, bei deinem Herrn, sie glauben nicht – bis sie dich zum Richter machen über das, was zwischen ihnen strittig ist.” (Q 4:65). Dann hat Gott dieser exegetischen Meinung zufolge den Vers “Es gibt keinen Zwang in der Religion” abrogiert und in der neunten Sure den Kampf gegen die Schriftbesitzer befohlen. Der richtige Offenbarungsanlass von Q 4:65 aber ist ein Hadith über einen Streit zwischen al-Zubayr und seinem Nachbarn über die Bewässerung, wie ich dort näher erläutern werde, so Gott will.
  5. Es wurde auch gesagt, die Bedeutung des Verses sei, man solle nicht zu jemandem, der unter dem Schwert den Islam angenommen hat, sagen, er sei mit Gewalt gezwungen worden; das ist die fünfte Meinung.
  6. Die sechste Meinung lautet, der Vers sei mit Bezug auf Kriegsgefangene niedergelegt worden. Wenn sie Schriftbesitzer seien, dann sollten sie nicht gezwungen werden, sofern sie volljährig sind; wenn sie aber Zoroastrier, gleich ob jung oder alt, oder Heiden seien, dann sollten sie zum Islam gezwungen werden, denn wer sie gefangen nimmt, hat keinen Nutzen von ihnen, solange sie Heiden sind. Schließlich kann er das von ihnen Geschlachtete nicht essen und nicht mit ihren Frauen verkehren, wo sie doch den Verzehr von Aas, unreinen Tieren und anderem für religiös erlaubt halten, so dass ihr Eigentümer sie unrein findet und es ihm unmöglich ist, sie als Eigentum zu nutzen. Daher dürfe er sie zwingen. So überlieferte es Ibn Qāsim von Mālik. Ashhab hingegen sagte: “Sie gehören der Religion dessen an, der sie gefangennahm. Wenn sie sich weigern, dann werden sie zum Islam gezwungen. Die Minderjährigen aber haben keine Religion; daher werden sie zum Beitritt zur Religion des Islams gezwungen, damit sie nicht einer nichtigen Religion zufallen. Was aber die übrigen Arten des Unglaubens angeht, so gilt, dass seine Anhänger, wenn sie die Jizya zahlen, nicht zum zum Islam gezwungen werden, gleich ob sie Araber oder nicht Araber, Quraysh oder andere sind.” Das und was die Gelehrten über die Jizya und diejenigen, von denen sie akzeptiert wird, sagen, kommt im Kommentar zur neunten Sure, so Gott will.

Al-Qurṭubī bezieht zu den zitierten Auslegungen nicht klar Stellung, distanziert sich aber von der vierten. Die sechste zitierte Auslegung ist deutlich ahistorisch und spiegelt eher die Anliegen von al-Qurṭubīs Zeit wider, unter anderem das Militärsklaventum, dessen Grundvoraussetzung die Islamisierung minderjähriger Kriegsgefangener war.

Kein Zwang in der Religion: Al-Samarqandī und al-Fīrūzābādī

Ein Beitrag zum Themengebiet Islam, Wissenschaft, geschrieben am 22. November 2011 von Johanna

Für ein zukünftiges Buchprojekt habe ich begonnen, unterschiedlichste muslimische Korankommentare zu Koran 2:256: “In der Religion gibt es keinen Zwang” zu übersetzen. Für diejenigen, die es interessieren mag, stelle ich meine Übersetzungen in loser Folge online.

Al-Samarqandī und al-Fīrūzābādī sind zwei sehr unterschiedliche Exegeten, zwischen denen mehrere Jahrhunderte liegen. Al-Samarqandī (st. um 1000) stammte, wie sein Name vermuten lässt, aus dem Osten der islamischen Welt, al-Fīrūzābādī (st. 1415) aus dem Iran, hielt sich aber überwiegend in Jerusalem, Mekka und dem Jemen auf. Beide haben relativ knappe Korankommentare verfasst und sind hier zusammengefasst, weil sie in ihrer Auslegung von Koran 2:256 auf die äußerst liberale Auslegung von Muqātil b. Sulaymān zurückzugreifen scheinen, die in den meisten anderen Korankommentaren keine Rolle spielt (soweit ich es bisher überblicken kann).

Al-Samarqandī schreibt: “Übt auf niemanden Zwang in der Religion aus, nachdem Mekka erobert wurde und die Araber den Islam angenommen haben. ‘Der rechte Weg ist klar geworden gegenüber dem Irrweg’, das heißt, die göttliche Rechtleitung ist gegenüber dem Irrweg klar geworden. Manche sagen auch, es heiße, der Islam sei klar gegenüber dem Unglauben erkennbar geworden; wer den Islam annehme, [der kann dies tun]; sonst obliegt ihm die Zahlung der Jizya und er wird nicht zum Islam gezwungen.”

Al-Fīrūzābādī schreibt: “Keiner von den Schriftbesitzern und den Zoroastriern soll zum tawḥīd [Bekenntnis zur Einheit und Einzigkeit Gottes] gezwungen werden, nachdem die Araber den Islam angenommen haben.”

Al-Samarqandīs Auslegung differenziert überhaupt nicht zwischen verschiedenen Arten Nichtmuslimen, sondern lehnt – wie dies auch Muqātil tut – Zwang in der Religion pauschal ab. Al-Fīrūzābādī nimmt eine Beschränkung auf Schriftbesitzer und Zoroastrier in seinen Vers auf, die nicht so recht zu dem Bezug auf die Annahme des Islams durch die Araber (der auf Muqātil zurückgeht) passt. Immerhin ergänzt er hier jedoch die Schriftbesitzer, wohl aufgrund seiner iranischen Herkunft, durch die Zoroastrier, und seine Formulierung von der Annahme des tawḥīd deutet darauf hin, dass es erlaubt sein kann, Polytheist zu bleiben.

Vom Türken zum Muslim

Ein Beitrag zum Themengebiet Computer & Internet, Gesellschaft, Islam, geschrieben am 3. November 2011 von Johanna

Ngrams sind ein nettes Tool, um die historische Entwicklung von Begriffen im Korpus von Google Books darstellen zu lassen. Leider fallen mir dafür immer nur Anwendungsmöglichkeiten ein, die das Offensichtliche illustrieren, wie diese hier. Trotzdem nett, es einmal graphisch bestätigt zu sehen.

Kein Zwang in der Religion: Jamāl al-Dīn al-Qāsimī

Ein Beitrag zum Themengebiet Islam, Wissenschaft, geschrieben am 25. October 2011 von Johanna

Für ein zukünftiges Buchprojekt habe ich begonnen, unterschiedlichste muslimische Korankommentare zu Koran 2:256: “In der Religion gibt es keinen Zwang” zu übersetzen. Für diejenigen, die es interessieren mag, stelle ich meine Übersetzungen in loser Folge online.


Jamāl al-Dīn al-Qāsimī (1866-–1914) war ein Vertreter der so genannten frühen Salafiyya-Bewegung, einer islamischen Reformbewegung, die um die Wende zum 20. Jahrhundert eine Anpassung des Islams an die Bedingungen der Moderne anstrebte mit dem Ziel, die islamische Welt gegenüber dem Kolonialismus zu stärken. Er kam aus einem Damaszener Gelehrtenmilieu und näherte sich als junger Mann zunehmend reformistischen Ideen an; mit den Ägyptern Muḥammad ʿAbduh und Rashīd Riḍā stand er im Austausch. Sein umfangreicher Korankommentar Maḥāsin al-taʾwīl ist unter heutigen muslimischen Exegeten vielleicht noch beliebter als der im Westen weit bekanntere Tafsīr al-Manār Rashīd Riḍās, wohl weil al-Qāsimī vormoderne Traditionen der Koranexegese und des Rechts stärker berücksichtigt und mit seinen reformistischen Ideen in Einklang zu bringen sucht.

“In der Religion gibt es keinen Zwang. Der rechte Weg ist klar geworden gegenüber dem Irrweg.” Ibn Kathīr meint dazu: “Das heißt: Zwingt niemanden, der Religion des Islams beizutreten, denn diese ist klar und deutlich [als richtig erkennbar], und die Beweise für sie sind über jeden Zweifel erhaben. Daher ist es nicht nötig, jemanden zum Beitritt zu ihr zu zwingen, sondern wen Gott zum Islam leitet, wem er das Herz und die Augen öffnet, der tritt ihm erwiesenermaßen bei. Wessen Herz Gott aber blind macht und wessen Gehör und Blick er versiegelt, dem wird ein gewaltsam erzwungener Übertritt nichts nützen.” Die Verneinung ist hier im Sinne eines Verbotes zu verstehen.

So legen viele den Vers aus. Andere verstehen ihn als rein ontologische Aussage [khabar], nämlich dass Gott den Glauben nicht auf Zwang und Gewalt gründete, sondern auf die Befähigung zu ihm und die Wahlfreiheit. Al-Qaffāl sagte zur Erklärung, dass Gott, nachdem er die Beweise für den tawḥīd [die Einheit und Einzigkeit Gottes] so klar dargelegt habe, dass kein Raum für Ausflüchte bleibe, nun mitteile, dass nach der Darlegung dieser Beweise dem Ungläubigen keine Entschuldigung [gegenüber Gott] für das Verharren im Unglauben bleibe, wenn er nicht zum Glauben gezwungen und genötigt werde; dies aber ist nicht erlaubt in dieser Welt, die eine Welt der Prüfung ist! Denn durch den gewaltsamen Zwang zum Glauben wird der Sinn der Prüfung, des Auf-die-Probe-Stellens, ad absurdum geführt. Man betrachte dazu folgende Verse: “Wer will, der glaube, und wer da will, der bleibe ohne Glauben!” (Q 18:29) und “Hätte dein Herr gewollt, so würden alle auf der Erde gläubig werden, insgesamt. Willst du die Menschen etwa zwingen, dass sie gläubig werden?” (Q 10:99) und “Vielleicht wirst du niedergeschlagen sein, dass sie nicht gläubig sind. Wenn wir es wollen, senden wir vom Himmel ein Zeichen auf sie herab, vor dem sie ihre Nacken gebeugt halten müssen.” (Q 26:3-4).


Erläuterung:

Dieser Vers macht deutlich, dass das Schwert des Jihad, das weder durch die Handlungen der Gerechten noch der Ungerechten außer Kraft gesetzt wird, nicht eingesetzt wurde, um den Beitritt zum Islam zu erzwingen, sondern zum Schutz des Aufrufs zur Religion und der Unterwerfung unter ihren Herrscher und dessen gerechtes Urteil. […]


Al-Qāsimī möchte also einerseits den Jihad gegenüber westlichen Vorwürfen, er habe zur Verbreitung des Islams “mit Feuer und Schwert” gedient, verteidigen und andererseits die Ansicht derjenigen Reformisten zurückweisen, die den bewaffneten Jihad komplett für ungültig erklären wollen.

Die Piraten und die Frauen

Ein Beitrag zum Themengebiet Berlin, Gesellschaft, geschrieben am 26. September 2011 von Johanna

Ich gebe es zu: Ich habe Sympathien für die Piratenpartei. Ja, ihr Berliner Wahlprogramm war naiv und lückenhaft; das war bei den Grünen früher auch so. Trotzdem haben sie viel bewegt, und das Gleiche traue ich auch den Piraten zu. Sie haben das Potenzial, ein wichtiges Thema auf die Agenda zu setzen und Bevölkerungsschichten für Politik zu interessieren, die der Politikbetrieb bislang vollkommen kalt gelassen hat.

Ich gebe aber auch zu, dass Beiträge wie dieser hier, der u.a. auf Facebook vielfach verlinkt wurde, mich mehr als abschrecken. Aus meiner Sicht ist das so post-gender, dass es schon wieder reaktionär ist. “Wofür ist das wichtig, wieviele weibliche Abgeordnete wir haben? Für gar nichts.” Okay, das kann man so sehen. Muss sich dann aber auch nicht wundern, dass viele der zurückgebliebenen Wesen, die sich im 21. Jahrhundert immer noch als weiblich definieren, mit großer Mehrheit weder zu den Piraten kommen noch sie wählen.

Zunächst einmal finde ich es intellektuell ziemlich armselig, jeden Versuch einer Genderdiskussion mit dem Verweis auf die Existenz von Transgenderlebewesen abzuwehren, die durch die Frauenquote benachteiligt würden (selbst wenn sie sich in vielen Fällen durchaus als Männer oder Frauen definieren!). Genausogut könnte man jede Debatte über Rassismus ablehnen mit Verweis auf Personen, die sich wegen ihrer buntgemischten Herkunft keiner klaren Kategorie zugehörig fühlen, und überhaupt, allein die Existenz dieser Kategorien sei rassistisch. Ist sie ja auch, aber ändert das etwas daran, dass man als dunkelhäutiger Mensch hierzulande so manche Probleme hat, die ein hellhäutiger nicht hat? Wohl kaum. Also sollte man auch drüber reden. Und zwar nicht nur darüber, ob es “Rasse” überhaupt gibt und geben darf, sondern konkret darüber, was man tun kann, damit dunkelhäutige Menschen leichter eine Wohnung oder einen Job finden, im Ausländeramt besser behandelt werden (falls sie keinen deutschen Pass haben) usw.

Mag ja sein, dass viele der bei den Piraten aktiven Frauen sich überhaupt nicht diskriminiert fühlen und sich aktiv einbringen (natürlich ohne dabei Mandate zu wollen, Frauen fühlen sich halt einfach im Rampenlicht nicht so wohl… sie wirken lieber hinter den Kulissen… hach, sind wir postgender…), aber das greift dann doch ein bisschen kurz, wenn man nicht auch die Frauen anschaut, die von ihrer Grundeinstellung her vielleicht zu den Piraten eine Affinität hätten, aber sich dort eben nicht engagieren.

Die Ursache dafür könnte man natürlich bei den bösen Medien mit ihrem veralteten Genderdiskurs suchen. Das wäre die einfache Variante. Oder man könnte sich überlegen, wie man sich für Politikfelder öffnen könnte, die bestimmte bislang bei den Piraten unterrepräsentierte Bevölkerungsschichten interessieren und dazu motivieren könnten, sich einzubringen, anstatt ihnen generös mitzuteilen, sie könnten ja beitreten und dann dafür sorgen, dass diese Themen bei den Piraten gestärkt werden. Erstens: wer garantiert ihnen, gerade angesichts vergangener Genderdiskussionen bei den Piraten, dass sie mit diesen Themen jemals eine Mehrheit finden? Und zweitens: warum sollten Menschen, die unter mehreren Parteien die Auswahl haben, zu derjenigen gehen, mit der sie bei Themen, die für sie besonders wichtig sind, keine große Schnittmenge haben?

Eine Partei, die sich in ihrem Berliner Wahlprogramm mit Rauscherfahrungen in der Schule befasst (was legitim ist), aber für Themen wie Familie oder Migration keinen halben Satz übrig hat, die wirkt auf mich und viele andere eben einfach wie ein postpubertärer weißer Männerhaufen. Klar können auch weiße Männer zu jedem erdenklichen Thema eine sinnvolle Meinung haben; man muss nicht persönlich betroffen sein, um ein Problem verstehen und lösen zu können. Man sollte aber auch nicht davor weglaufen, darüber nachzudenken.

Ich bin übrigens noch nicht einmal ein ausgeprägter Fan von Quoten. Es gibt sicher oft bessere Lösungen; manchmal gibt es vielleicht auch keine besseren Lösungen, jedenfalls übergangsweise. Da bin ich in jede Richtung offen für gute Argumente. Alles auf die Transgender-Meta-Ebene zu heben ist aus meiner Sicht aber kein gutes Argument.

Eine Partei, die sich basisdemokratischer Partizipation verschrieben hat, sollte sich einfach überlegen, ob bei einer derart unausgewogenen Mitgliederbasis ein basisdemokratisches Parteiprogramm nicht im Ergebnis wie eine Ansammlung persönlicher Betroffenheitsthemen weißer junger männlicher ITler aussehen wird und nicht wie ein ehrlicher Versuch, die zentralen Themen unserer Gesellschaft anzusprechen; und ich habe den Eindruck, dass genau das in Berlin passiert ist. Schon allein deswegen ist eine Debatte über die ausgewogene Zusammensetzung von Basis UND Repräsentanten der Partei – denn eine Partei, die fast nur von Männern repräsentiert wird, wird einfach keine Massen von Frauen anziehen, so post-gender ist unsere Gesellschaft nicht – notwendig, wenn die Piratenpartei ihren Erfolg aufrechterhalten will, und das vielleicht auch in Bundesländern, in denen der Anteil der Wähler, die mit dem “Aufbrechen binärer Geschlechterkategorien” nichts anfangen können, noch höher ist als in Berlin. Ich bin gespannt, ob ihnen das gelingt.

Kein Zwang in der Religion: Muqātil b. Sulaymān

Ein Beitrag zum Themengebiet Islam, Wissenschaft, geschrieben am 23. August 2011 von Johanna

Für ein zukünftiges Buchprojekt habe ich begonnen, unterschiedlichste muslimische Korankommentare zu Koran 2:256: “In der Religion gibt es keinen Zwang” zu übersetzen. Für diejenigen, die es interessieren mag, stelle ich meine Übersetzungen in loser Folge online.


Muqātil b. Sulaymān (st. 767 oder später) war der Verfasser des wohl ältesten erhaltenen vollständigen Korankommentars. Das Werk ist daher für die Untersuchung der Entstehung und frühen Entwicklung der muslimischen Koranexegese von besonderer Bedeutung. Es hat einen stark narrativen Charakter und speist sich offenbar zu einem erheblichen Teil aus der Tradition der Geschichtenerzähler. Manche spätere Exegeten lehnten Muqātil daher als unzuverlässig ab.

“In der Religion gibt es keinen Zwang” gegenüber irgendjemandem, seitdem die Araber den Islam angenommen haben, sofern er nur die Jizya bezahlt. Denn der Prophet nahm die Jizya [zuerst] nur von den Schriftbesitzern an; und nachdem die Araber wohl oder übel den Islam annehmen mussten, nahm er von den übrigen den Kharaj entgegen. Als er an al-Mundhir b. Sāwī und die Bewohner von Hajar [im Osten der Arabischen Halbinsel] einen Aufruf, den Islam anzunehmen, sandte, schrieb er: “Von Muhammad, dem Gesandten Gottes, an die Bewohner von Hajar. Friede sei auf denjenigen, die der Rechtleitung folgen. Wer unser Glaubensbekenntnis ablegt; wer Fleisch verzehrt, das nach unserem Ritus geschlachtet ist; wer unsere Gebetsrichtung annimmt; und wer sich zu unserer Religion bekennt – der ist Muslim, dem der Schutz Gottes und seines Gesandten zukommt. Wenn ihr den Islam annehmt, dann obliegt euch das, was dieser Religion gemäß ist: Der Zehnte der Datteln, und der Zwanzigste des Getreides. Wer den Islam ablehnt, der muss die Jizya entrichten.” Al-Mundhir schrieb dem Propheten zurück: “Ich habe dein Schreiben an die Bevölkerung von Hajar gelesen. Unter ihnen haben sich manche zum Islam bekehrt und andere dies abgelehnt. Die Juden und Zoroastrier haben sich für die Jizya und gegen den Islam entschieden.” Der Prophet nahm von ihnen die Jizya an. Die Heuchler unter den Bewohnern Medinas sagten daraufhin: “Muhammad hat behauptet, er werde nicht befehlen, dass die Jizya von irgendjemandem außer von den Schriftbesitzern genommen wird; wie kommt er dann dazu, sie von den Zoroastriern aus Hajar anzunehmen, wo er dies doch unseren Vätern und Brüdern verweigerte und sie deswegen bekämpfte?” Dieses Gerede bekümmerte die Muslime, und sie trugen es dem Propheten zu. Da offenbarte Gott den Vers: “O ihr, die ihr glaubt! Ihr habt für euch selbst zu sorgen.” (Q 5:105) und er offenbarte “In der Religion gibt es keinen Zwang”, nachdem die Araber den Islam angenommen haben.


Muqātils Kommentar zu 2:256 ist interessant, weil er eine sehr liberale Deutung vorlegt, die in der späteren Exegese nicht mehr aufgegriffen wird, wohl weil sie mit Grundannahmen des islamischen Rechts, das zu Muqātils Zeit gerade erst anfing sich zu entwickeln, nicht übereinstimmt: Während Muqātil die Auffassung vertritt, dass nach der Islamisierung der Arabischen Halbinsel alle Nichtmuslime gegen Zahlung der Jizya unbehelligt auf islamischen Territorium leben dürften, beschränkt das islamische Recht dies auf Schriftbesitzer.

Kein Zwang in der Religion: Al-Bayḍāwī

Ein Beitrag zum Themengebiet Islam, Wissenschaft, geschrieben am 22. August 2011 von Johanna

Für ein zukünftiges Buchprojekt habe ich begonnen, unterschiedlichste muslimische Korankommentare zu Koran 2:256: “In der Religion gibt es keinen Zwang” zu übersetzen. Für diejenigen, die es interessieren mag, stelle ich meine Übersetzungen in loser Folge online.

ʿAbdallāh b. ʿUmar al-Bayḍāwī (st. 1316) stammt aus einer schafiitischen Juristenfamilie aus Schiraz, wo er überwiegend lebte und das Richteramt innehatte. Sein Korankommentar wurde lange Zeit als eine von mu’tazilitischen Elementen befreite Rezension des in den Madrasen sehr verbreiteten Kashshāf von al-Zamakhsharī angesehen. Tatsächlich war al-Zamakhsharī die wichtigste Quelle; es gab aber wohl noch weitere, und die eigene Leistung des Exegeten ist nicht zu unterschätzen. Al-Bayḍāwīs Kommentar erlangte ebenfalls in den Madrasen große Beliebtheit; er galt aus orthodox-sunnitischer Sicht als unbedenklicher als der Kashshāf. Deswegen und aufgrund seiner Kürze ist er auch heute sehr verbreitet und in viele Sprachen der islamischen Welt übersetzt.

Wie viele Exegeten bespricht auch al-Bayḍāwī die erste Hälfte von Koran 2:256 als Einheit: “In der Religion gibt es keinen Zwang. Der rechte Weg ist klar geworden gegenüber dem Irrweg.”

“Es gibt keinen Zwang in der Religion,” denn der Zwang ist in Wirklichkeit die Nötigung des anderen zu einer Handlung, in der er nichts Gutes sieht, das ihn zu ihr veranlassen würde. Jedoch “der rechte Weg ist klar geworden gegenüber dem Irrweg” , der Glauben hebt sich gegenüber dem Unglauben durch klare Zeichen hervor, und alle Beweise deuten darauf hin, dass der Glaube eine Rechtleitung darstellt, die zur ewigen Glückseligkeit führt, und der Unglaube ein Irrweg, der zu ewigen Qualen führt. Der Verständige wird, nachdem ihm dies erklärt worden ist, sogleich den Glauben wählen im Streben nach dem ewigen Heil und der Errettung und wird keinen Zwang und keine Nötigung brauchen.

Vor der Darlegung der Bedeutung des Verbots, nämlich “übt keinen Zwang in der Religion aus”, muss man entscheiden, ob es von allgemeiner Bedeutung ist [d.h. alle Glaubensgruppen betrifft] und abrogiert durch Gottes Wort “Bekämpfe die Ungläubigen und die Heuchler und setze ihnen hart zu” (Q 9:73) oder ob es sich ausschließlich auf die Schriftbesitzer bezieht aufgrund der folgenden Überlieferung: “Einer von den anṣār hatte zwei Söhne, die vor der Sendung Muhammads zum Christentum übergetreten waren. Sie trafen in Medina ein, und ihr Vater nötigte sie mit den Worten: ‘Bei Gott, ich lasse euch nicht eher bei mir ein, als bis ihr den Islam angenommen habt.’ Sie lehnten dies ab. Schließlich trugen sie alle ihren Streit zum Gesandten Gottes. Der anṣārī sagte: ‘Gesandter Gottes, soll ich zusehen, wie mein Nachwuchs in die Hölle kommt?’ Da wurde der Vers geoffenbart, und er ließ seine Söhne in Frieden.”

Kein Zwang in der Religion: Muhammad Quraish Shihab

Ein Beitrag zum Themengebiet Islam, Wissenschaft, geschrieben am 13. July 2011 von Johanna

Für ein zukünftiges Buchprojekt habe ich begonnen, unterschiedlichste muslimische Korankommentare zu Koran 2:256: “In der Religion gibt es keinen Zwang” zu übersetzen. Für diejenigen, die es interessieren mag, stelle ich meine Übersetzungen in loser Folge online.

Muhammad Quraish Shihab (geb. 1944), indonesischer Islamgelehrter, der vor allem mit Publikationen zur Koranexegese Bekanntheit erlangt hat. Die vorliegende Übersetzung stammt aus seinem fünfzehnbändigen Korankommentar “Tafsir al-Mishbāh” (2000-2003). Er hatte Positionen in staatlichen Institutionen und kurzzeitig auch als Religionsminister zum Ende der Suharto-Ära inne; heute ist er unter anderem im Bildungsbereich aktiv mit dem Ziel, seine Koranauslegung, die der Tradition der ägyptischen Azhar verpflichtet ist und gleichzeitig reformistische Aspekte aufweist, zu verbreiten.

Koranübersetzung des Kommentators: Es gibt keinen Zwang (sich) zur Religion (des Islams zu bekennen) [Tidak ada paksaan untuk (menganut) agama (Islam)].

Nachdem den vorangegangenen Versen zufolge für alle Menschen klar geworden ist, wer Gott ist und was sein Wesen ist, damit er angebetet wird, und dass es Pflicht ist, der Religion zu folgen, die er festgelegt hat, und nachdem ebenso klar geworden ist, dass er über eine Macht verfügt, der man nichts entgegensetzen kann, könnte man zu dem Schluss kommen, dass Gott aufgrund der genannten Umstände seine Geschöpfe zwingen könnte, seine Religion anzunehmen, besonders angesichts dieser seiner unbezwingbaren Macht. Um diese Annahme zurückzuweisen, wurde Vers 256 geoffenbart.

Es gibt keinen Zwang im Glauben an eine Religion. Warum sollte es Zwang geben, wo doch Gott niemanden braucht; warum sollte es Zwang geben, wo er doch, wenn er es gewollt hätte, gewiss uns alle zu einer umma gemacht hätte. Es muss gesagt werden, dass das, was hier mit es gibt keinen Zwang gemeint ist, die Annahme eines Glaubens ist. Das heißt, wenn jemand bereits einem Glauben anhängt, sagen wir, dem islamischen Glauben, dann ist er an dessen Gebote gebunden, er muss seine Gesetze ausführen. Er ist von Sanktionen bedroht, wenn er seine Regelungen verletzt. Er kann nicht sagen “Gott hat mir die Freiheit gegeben, zu beten oder nicht zu beten, Unzucht zu treiben oder zu heiraten.” Denn wenn er einmal seinen Glauben angenommen hat, dann muss er dessen Gebote einhalten.

Noch etwas zur Unterstreichung dieses Verses, Es gibt keinen Zwang im festen Glauben an eine Religion: Gott will, dass alle Menschen inneren Frieden finden. Seine Religion heißt Islam, das heißt Frieden. Innerer Friede kann nicht erreicht werden, wenn die Seele keine Ruhe findet. Zwang hat zur Folge, dass die Seele keine Ruhe findet; aus diesem Grund gibt es keinen Zwang im Glauben an die Religion des Islams.

Warum sollte es Zwang geben, wenn doch der rechte Weg schon klar geworden ist gegenüber dem Irrweg? Wenn das so ist, dann ist es nur natürlich, dass alle Reisenden den rechten Weg wählen und sich nicht für den Irrweg einnehmen lassen. Es ist nur natürlich, dass alle dieser Religion beitreten. Sicher ist etwas falsch in der Seele eines Menschen, der unwillig ist, dem geraden Weg zu folgen, nachdem dieser ihm deutlich im Blick liegt. […]

Es gibt keinen Zwang daran, an eine Religion zu glauben, weil der gerade Weg klar geworden ist. Daher begehen Geisteskranke, Minderjährige und Menschen, die die Regeln der Religion nicht kennen, keine Sünde, wenn sie sie verletzen oder nicht daran glauben, denn ihnen ist der klare Weg noch nicht ersichtlich geworden. Aber sag nicht, dass du es nicht weißt, wenn du das Potenzial besitzt, es zu wissen, aber dieses Potenzial nicht nutzt! Hierfür wirst du zur Rechenschaft gezogen, weil du das Potenzial, das du besitzt, verschwendest.

Es gibt auch Menschen, die den Vers in folgender Bedeutung verstehen: Der rechte [Weg] ist klar geworden; es ist klar geworden, worin er sich von dem Irrweg unterscheidet; und es ist klar geworden, dass der eine Nutzen bringt und der andere zum Scheitern führt. Wenn das so ist, ist Zwang nicht nötig, denn man zwingt nur jemanden, der die Konsequenzen des Nichtwissens nicht erleiden will. Hier jedoch ist der Weg schon klar geworden, so dass kein Zwang nötig ist. Du zwingst vielleicht ein Kind, bittere Medizin zu trinken, weil du weißt, dass diese Medizin unabdingbar ist, um die Krankheit zu heilen, an der es leidet.

Kein Zwang in der Religion: Maududi

Ein Beitrag zum Themengebiet Islam, Wissenschaft, geschrieben am 13. July 2011 von Johanna

Für ein zukünftiges Buchprojekt habe ich begonnen, unterschiedlichste muslimische Korankommentare zu Koran 2:256: “In der Religion gibt es keinen Zwang” zu übersetzen. Für diejenigen, die es interessieren mag, stelle ich meine Übersetzungen in loser Folge online.

Abu l-A‘la al-Maududi (1903-1979), indisch-pakistanischer Intellektueller und einer der wichtigsten Vordenker des politischen Islams. Sein kurzer Korankommentar, der die Form einer annotierten Übersetzung hat, erschien zunächst in journalistischer Form in Urdu und wurde später ins Englische übersetzt; in beiden Sprachen ist er weit verbreitet, vor allem im Internet. Ihm ging es um die Interpretation des Islams als allumfassende Ordnung, deren Umsetzung einen islamischen Staat und die vollständige Anwendung islamischen Rechts erfordere. Ich stütze mich hier auf die englische Übersetzung und nicht auf das Original, insofern ist eine gewisse Zurückhaltung angebracht. Maududi ist aber zu wichtig für spätere islamistische Exegeten, als dass man ihn unterschlagen könnte.

Eine Anmerkung zum Kommentar: Maududi ordnet – typisch für ihn und viele andere moderne Korankommentatoren, aber höchst untypisch für vormoderne Exegeten – den einzelnen Koranvers in einen größeren Zusammenhang ein, betrachtet umfangreiche Passagen als Einheit und stellt Querbezüge her. Einige dieser Verweise habe ich bei der Übersetzung weggelassen, aber vor allem der Verweis auf den zweiten Teil von Q 2:256 ist für Maududis Auslegung zentral.

[…] die Aufklärung eines Missverständnisses, das oft bei unwissenden Menschen entsteht. Dieses Missverständnis rührt von der falschen Annahme her, dass Gott seine Propheten gesandt habe, damit alle Verschiedenartigkeit und Uneinigkeiten beendet würden. Die Menschen, die diese Annahme für wahr hielten, sahen jedoch erhebliche Verschiedenartigkeit und Uneinigkeiten, und ihnen war bewusst, dass Falschheit Seite an Seite mit der Wahrheit existierte. Sie waren von dem Gedanken verstört, dass dieser Zustand auf Gottes Hilflosigkeit hindeuten könne; dass es Gott nicht gelungen sei, alles Böse auszulöschen, das er auslöschen wollte. Als Reaktion darauf wurde darauf hingewiesen, dass es nicht Gottes Wille sei, alle Menschen zu zwingen, ein- und demselben Weg zu folgen. Wenn es so gewesen wäre, hätte der Mensch nicht von dem Weg abweichen können, den Gott für ihn vorgesehen hat. […] Schließlich wird deutlich gemacht dass unabhängig von der Vielzahl der Glaubenslehren, Sichtweisen und Arten der Lebensführungen, die sich in dieser Welt finden, die Wahrheit, die der Ordnung des Universums zugrunde liegt, diejenige ist, die in diesem Vers dargestellt wird ["Der rechte Weg ist klar geworden gegenüber dem Irrweg. Wer nicht an die Götzen glaubt, sondern an Gott, der hat den stärksten Halt ergriffen, der nicht reißt. Gott ist hörend, wissend."]; sie wird von den Fehlannahmen der Menschen nicht berührt. Andererseits jedoch hat Gott nicht das Ziel, die Menschen zu zwingen, sie anzunehmen. Wer immer sie annimmt, wird finden, dass es zu seinem eigenen Nutzen ist; wer sie ablehnt, wird finden, dass das Ergebnis zu seinem Schaden ist.

“Religion” [dīn] bedeutet hier den Glauben an Gott, wie er in dem vorangehenden Thronvers [Q 2:255] dargestellt ist, und die gesamte Ordnung des Lebens, die darauf ruht. Der Vers besagt, dass das System des Islams, das Glaube, Moral und Handeln beinhaltet, nicht durch Zwang auferlegt werden kann. Dies sind keine Angelegenheiten, die man Menschen mit Gewalt auferlegen kann.

Kein Zwang in der Religion: Ibn Kathir

Ein Beitrag zum Themengebiet Islam, Wissenschaft, geschrieben am 12. July 2011 von Johanna

Für ein zukünftiges Buchprojekt habe ich begonnen, unterschiedlichste muslimische Korankommentare zu Koran 2:256: “In der Religion gibt es keinen Zwang” zu übersetzen. Für diejenigen, die es interessieren mag, stelle ich meine Übersetzungen in loser Folge online.

Ibn Kathir (ca. 1300-1373), hanbalitischer Rechtsgelehrter aus Damaskus und Schüler von Ibn Taimiyya. Vertreter der Sunnifizierung des Islams; Verfasser eines Korankommentars, der den Koran vor allem auf der Grundlage von Hadithen auslegen wollte. Sein Kommentar reduziert die Vielzahl von Interpretationen, die sich zu den meisten exegetischen Problemen finden, und empfiehlt, oft aus dogmatischen Erwägungen heraus, häufig eine einzige richtige Auslegung. Er ist daher – auch weil er, finanziert aus saudischen Geldern, sehr früh in einer modernen Fassung gedruckt erschien – der heute wohl verbreitetste sunnitische Korankommentar. 

Gott spricht: “In der Religion gibt es keinen Zwang”, das heißt: Zwingt niemanden, der Religion des Islams beizutreten, denn diese ist klar und deutlich [als richtig erkennbar], und die Beweise für sie sind über jeden Zweifel erhaben. Daher ist es nicht nötig, jemanden zum Beitritt zu ihr zu zwingen, sondern wen Gott zum Islam leitet, wem er das Herz und die Augen öffnet, der tritt ihm erwiesenermaßen bei. Wessen Herz Gott aber blind macht und wessen Gehör und Blick er versiegelt, dem wird ein gewaltsam erzwungener Übertritt nichts nützen.

Nach Ansicht früherer Exegeten betrifft der Offenbarungsanlass dieses Verses eine Gruppe von den anṣār, doch die in ihm enthaltene Regelung ist allgemein gültig. Al-Ṭabarī gibt eine Überlieferung des Ibn Bishār [isnād] über Ibn ʿAbbās wider, die erzählt, wenn eine Frau [in Medina] keinen überlebenden Sohn gehabt habe, habe sie ein Gelübde abgelegt, dass sie, falls sie einen Sohn haben werde, der überlebe, diesen zum Judentum übertreten lassen werde. Als nun die Banū al-Naḍīr vertrieben wurden, waren unter ihnen [solche] Söhne der anṣār. Sie [die anṣār] sagten: Wir geben unsere Söhne nicht her! Daraufhin offenbarte Gott diesen Vers; dieser Anlass ist auch noch über zahllose andere [näher benannte] Überlieferer belegt.

Muḥammad Ibn Isḥāq überliefert [isnād] über Ibn ʿAbbās, der Vers sei geoffenbart worden bezüglich eines Mannes von den anṣār, aus dem Clan der Banū Sālim vom Stamm der ʿAwf, namens al-Ḥuṣaynī, der zwei christliche Söhne hatte, aber selber Muslim war. Er fragte den Propheten: “Soll ich sie nicht zwingen? Sie haben sich beide geweigert, das Christentum aufzugeben.” Daraufhin offenbarte Gott diesen Vers; das berichtet al-Ṭabarī. Al-Suddī überliefert die gleiche Geschichte. Er fügte hinzu, dass die beiden durch Händler, die mit einer Lieferung Öl aus Syrien kamen, zum Christentum bekehrt worden seien. Als sie sich entschlosen hätten, mit ihnen zu gehen, habe ihr Vater sie [zum Islam] zwingen wollen und habe den Propheten aufgefordert, nach ihnen suchen zu lassen, woraufhin der Vers geoffenbart worden sei.

Ibn Abī Ḥātim überliefert [isnād] über Asbaq, dieser habe erzählt: “Ich hielt mich unter den Anhängern ihrer Religion als Sklave ʿUmar b. al-Khaṭṭābs auf, und er zeigte mir den Islam. Ich lehnte ab, und er sagte: ‘Es gibt keinen Zwang in der Religion. Asbaq, wenn du zum Islam überträtest, würden wir dich in einigen Angelegenheiten der Muslime zur Hilfe nehmen.’”
Eine große Gruppe von Gelehrten meint, dass dies für die die Schriftbesitzer gültig sei und für alle, die ihrer Religion beitraten, bevor sie durch den Islam ersetzt wurde, solange sie die jizya bezahlen. Andere sagen, dieser Vers sei abrogiert worden durch den Kampfesvers [āyat al-qitāl, Q 9:29], und es sei Pflicht, alle Völker zum Eintritt in die wahre Religion aufzurufen. Wenn einer von ihnen den Beitritt verweigere und nicht entweder Tribut an sie entrichte oder die jizya zahle, müsse er bekämpft werden bis zum Tod; dies ist die Bedeutung des Wortes “Zwang”.

Gott spricht: “Ihr werdet gegen ein Volk von gewaltiger Macht gerufen werden, gegen die ihr kämpfen müsst, wenn sie sich nicht ergeben” (Q 48:16) und “Oh Prophet! Bekämpfe die Ungläubigen und die Heuchler und setze ihnen hart zu” [Q 9:73] und “Oh ihr, die ihr glaubt! Bekämpfet die von den Ungläubigen, die euch nahestehen. Sie sollen bei euch Unnachgiebigkeit finden. Wisst, dass Gott mit den Gottesfürchtigen ist” [Q 9:123]. Und ein authentischer Hadith besagt: “Dein Herr wundert sich über Leute, die in Ketten ins Paradies geführt werden.” Damit sind die Gefangenen gemeint, die er den islamischen Ländern zuführt in Verträgen, Eisen, Ketten und Fesseln, und die sich danach zum Islam bekehren, gut handeln und eine reine Gesinnung haben; sie gehören zu den Paradiesbewohnern. Andererseits gibt es einen Hadith, der von Aḥmad b. Ḥanbal über [isnād] Anas b. Mālik überliefert wurde, dass der Prophet zu einem Mann gesagt habe: “Nimm den Islam an!” Dieser antwortete: “Das widerstrebt mir.” Darauf sagte der Prophet: “Auch wenn es dir widerstrebt!” Dies ist ein mehrfach belegter authentischer Hadith, aber er ist hier nicht einschlägig, denn der Prophet zwang ihn nicht zum Islam, sondern lud ihn zu ihm ein. Der Mann teilte dem Propheten mit, dass seine Seele dem Islam gegenüber nicht offen, sondern von Abneigung erfüllt sei, woraufhin der Prophet erwiderte, er solle trotz seines Widerwillens den Islam annehmen, dann werde ihm Gott die gute Absicht und aufrichtige Ergebenheit verleihen.

Ibn Kathir gibt hier die Positionen zu Frage der Abrogation des Verses ziemlich verkürzt und unklar wieder und lässt das wichtige Detail fort, dass diejenigen, die für eine Abrogation plädieren, damit vor allem auf die Polytheisten verweisen, die, anders als die Schriftbesitzer, nicht durch Zahlung einer Kopfsteuer von der Pflicht zum Übertritt verschont bleiben und bekämpft werden müssen, bis sie sterben oder dem Islam beitreten – so jedenfalls die damals vorherrschende Interpretation. Man gewinnt den Eindruck, dass es dem Exegeten hier vor allem um das Anführen von koranischen Belegen und Hadithen sowie das Auflösen potenzieller Widersprüche geht und dass ihn die Frage der Abrogation nicht besonders interessiert. Andere Exegeten wie Tabari, Tusi und Tabrisi erörtern sie viel klarer und logischer.